OPEN CALL für Künstler*innen – Coronale

Mittwoch, 24.04.2024

IM MANNHEIMER KUNSTVEREIN · AUGUSTA ANLAGE 58 · MANNHEIM

„Coronale“ im Mannheimer Kunstverein

Der Open Call für die »Coronale« ist leider beendet. Wir haben über 170 Bewerbungen erhalten und freuen uns sehr über die Vielzahl künstlerischer Positionen, die uns aus der Region erreicht haben.

Was?

Covid-19 hat einen Stillstand in den Kultureinrichtungen ausgelöst; Ausstellungen mussten kurzfristig geschlossen, abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Dies führte dazu, dass Künstler*innen abgeschnitten waren, nicht nur von Einnahmen, sondern auch von Publikum, von Austausch mit Kolleg*innen, von Weiterbildungsangeboten und teilweise von ihrem gewohnten Arbeitsort. Möglichkeiten der langfristigen Planung und der ökonomischen Sicherheit sind entfallen. Wo das Wegfallen von Arbeits- und sozialen Verpflichtungen Zeit für Introspektive geboten hätte, stellte sich oft erstmal eine Stimmung der Angst und Unsicherheit ein. Wie gehen Künstler*innen mit der Corona-Krise um? Künstler*innen werden oft als Analysten der Gesellschaft gesehen, ausgestattet mit einem speziellen Feingefühl für sozio-kulturelle Strukturen und kurzfristige Entwicklungen. Aber führt die aktuelle Situation zur Inspiration für neue Themen oder in einen Moment der Sinnlosigkeit bis hin zur Schaffenskrise?

Vom 25. – 27. September 2020 öffnet der Mannheimer Kunstverein seine Türen als Ausstellungsort um genau diese Umbruchzeit zu reflektieren. Aufgerufen sind professionelle Künstler*innen, die ihre Arbeiten, die in der Zeit von März – Juli entstanden sind, zu zeigen. Im Gegensatz zu lang geplanten und gründlich vorbereiteten Ausstellungen sollen Prozesshaftigkeit, Aktualität und Spontanität im Vordergrund stehen. Neben diesem Fokus soll die „Coronale“ auch gleichzeitig ein Aufruf zur finanziellen Unterstützung der Künstler*innen sein. Die ausgestellten Werke können vor Ort direkt gekauft werden und der Erlös geht zu 100 % an die Künstler*innen.

Wer?

Alle in der Metropolregion Rhein-Neckar lebenden und arbeitenden professionellen Künstler*innen, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung und Herkunft sind herzlich eingeladen sich zu bewerben. Es können alle Formen der zeitgenössischen Kunst eingereicht werden, einschließlich Zeichnung, Malerei, Graphik, Fotografie, Skulptur, Installation, und Performance.

Wie?

Zur Bewerbung senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular und max. 4 Abbildungen als PDF per E-Mail an info@mannheimer-kunstverein.de oder per Post (an oben angegebene Adresse) bis zum 19. Juli 2020 an den Mannheimer Kunstverein. Bitte beachten Sie, dass pro Künstler*in max. 4 Werke eingereicht werden können. Nachfragen richten Sie bitte telefonisch (0621 402208) an die Geschäftsstelle.

Die Auswahl der Künstler*innen und ihrer Werke wird in Absprache mit den Kurator*innen des Mannheimer Kunstvereins (Dr. Friedrich W. Kasten, Dr. Martin Stather, Marlène Harles), sowie zwei externen Jurymitgliedern (Vroni Schwegler, Rainer Negrelli) getroffen. An- und Abtransport der Werke sowie die Transportversicherung liegt in der Verantwortung der nominierten Künstler*innen. Vor Ort werden die Arbeiten vom Mannheimer Kunstverein für die Dauer der Ausstellung versichert.

Zugehörige Ausstellung​

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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