unsere Öffnungszeiten

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Geschlossen

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12 UHR -
17 UHR

12 UHR - 17 UHR

MI

14 UHR -
19 UHR

14 UHR - 19 UHR

Die Öffnungszeiten können zwischen den Ausstellungen abweichen

Am Vernissage-Sonntag ist der Kunstverein ab 17:00 geöffnet.

Bitte beachten Sie: Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsstücke darstellen könnten, wie größere Taschen (größer als DIN A4), Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder, müssen an der Garderobe eingeschlossen resp. deponiert werden. Bitte bringen Sie sich bei Bedarf eine kleinere Tasche für die Mitnahme in den Ausstellungsraum mit.

Karfreitag, den 29. März 2024 Und Ostermontag, den 1. April 2024 geschlossen.

WO WIR ZU FINDEN SIND

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Augustaanlage 58
68165 Mannheim

Veranstaltungen

Mittwoch, 27.03.2024

 | 

19:00

Aus der Reihe „Hintergedanken“ Künstlergespräch mit Christoph Niemann

Eintritt frei

Eintritt:

frei
Sonntag, 28.04.2024

 | 

12:00

FINISSAGE CHRISTOPH NIEMANN – Kontrast

Eintritt frei

Eintritt:

frei
Sonntag, 28.04.2024

 | 

15:00

Talk the Line – Über die scheinbare Einfachheit der Linie – Vortrag Andreas Platthaus, Ffm. zum Werk von Christoph Niemann

Eintritt frei

Eintritt:

frei

Informationen

Tickets

Regulär

5 €

Ermässigt

Rentner*innen, Schüler*innen, Studierende, Menschen mit Behindertenausweis

3 €

Gruppenpreise

ab 10 Personen

3 €

Führungen

Anmeldung für Führungen bis max. 20 Personen: 5 Euro p. P. zuzüglich 60 Euro Führungsgebühr.
Buchen Sie Ihre Führung ausschließlich unter Info@mannheimer-kunstverein.de

Freier Eintritt

Aktuelles

7. Februar 2024

Rückblick KI Wochenende im MKV: „Die Kunst der künstlichen Intelligenz“ 13.01.2024-14.01.2024

YouTube

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Ausstellungen

Veranstaltungen im Mannheimer Kunstverein

Mittwoch, 27.03.2024

/

19:00

Aus der Reihe „Hintergedanken“ Künstlergespräch mit Christoph Niemann

Eintritt:

frei

Sonntag, 28.04.2024

/

12:00

FINISSAGE CHRISTOPH NIEMANN – Kontrast

Eintritt:

frei

Sonntag, 28.04.2024

/

15:00

Talk the Line – Über die scheinbare Einfachheit der Linie – Vortrag Andreas Platthaus, Ffm. zum Werk von Christoph Niemann

Eintritt:

frei

Sonntag, 12.05.2024

/

17:00

Ausstellungseröffnung – Rainer Zerback – Aussenland

Eintritt:

frei

Publikationen

Bei der Vermittlung unserer Ausstellungen spielt das Medium Katalog immer noch eine ganz wesentliche Rolle. Nach Möglichkeit suchen wir jede Ausstellung mit einem repräsentativen Katalog zu begleiten, getreu dem alten Motto „Die Ausstellung vergeht – der Katalog besteht“. Die Ausstellungskataloge sind Dokumentation unseres kulturellen Engagements und bieten die Möglichkeit zur Erinnerung des Gesehenen und Erlebten.

Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für zeitgenössische Kunst und möchten über aktuelle Entwicklungen in der Kunstszene auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle! Als Mitglied fördern Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag nachhaltig zeitgenössisches Kunstschaffen.

Kunstreisen

MKV Gebäude von vorne

Exklusiv für seine Mitglieder veranstalten der Mannheimer Kunstverein in Kooperation mit dem Förderkreis für die Kunsthalle Mannheim erlebnisreiche Kunstreisen zu aktuellen Kulturveranstaltungen.

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Augustaanlage 58
68165 Mannheim

Anfahrt

Mit der Bahn

Am Hauptbahnhof ankommend nehmen Sie auf dem Vorplatz die Buslinie 63 Richtung Pfalzplatz. Ausstieg ist die Haltestelle Kunstverein. Diese befindet sich direkt vor unserem Haus.

Mit dem Auto

Von der Autobahn kommend aus Richtung Karlsruhe, Heidelberg oder Frankfurt nehmen Sie die Ausfahrt Mannheim-Mitte. Am Autobahnende befindet sich rechts eines oktogonalen Baus (Planetarium) eine Ampelanlage. Sie fahren geradeaus weiter in die Augustaanlage. Nach ca. 150 m sehen Sie links auf dem Mittelstreifen eine große weiß-graue Röhrenplastik. Hinter dieser biegen Sie links ab und befinden sich direkt rechts des Kunstvereins, ein kubischer Pavillon mit einer Eisenplastik vor der Fassade.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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