Vom 17.02.2025 bis 05.04.2025 findet in den Räumen des MKV keine Ausstellung statt. Im Ausstellungsraum werden Sanierungsarbeiten durchgeführt.
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Gegenstände, die eine Gefahr für die Ausstellungsstücke darstellen könnten, wie größere Taschen (größer als DIN A4), Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder, müssen an der Garderobe eingeschlossen resp. deponiert werden.
Bitte bringen Sie sich bei Bedarf eine kleinere Tasche für die Mitnahme in den Ausstellungsraum mit.
Wir heißen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein willkommen. Bitte beachten Sie, dass unser Gebäude bauliche Einschränkungen aufweist, die es uns leider unmöglich machen, einen barrierefreien Zugang zu den Toiletten sowie zum zweiten Stock zu gewährleisten. Trotz dieser Einschränkungen möchten wir Sie ermutigen, unseren Kunstverein zu besuchen und unsere Ausstellungen zu genießen. Bei Fragen oder speziellen Bedürfnissen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind bestrebt, Ihnen einen angenehmen Besuch zu ermöglichen und freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Leider können wir zurzeit keine Initiativbewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern bearbeiten resp. beantworten. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Kataloge etc. übernehmen und aus Kostengründen auch keine Rücksendungen vornehmen. Wir bitten um Verständnis.
Regulär
5 €
Ermässigt
Rentner*innen, Schüler*innen, Studierende, Menschen mit Behindertenausweis
3 €
Gruppenpreise
ab 10 Personen
3 €
Führungen
Freier Eintritt
Vom 17.02.2025 bis 05.04.2025 findet in den Räumen des MKV keine Ausstellung statt. Im Ausstellungsraum werden Sanierungsarbeiten durchgeführt.
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Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen und Besuchern und bei allen Mitgliedern des Mannheimer Kunstvereins mit einem kleinem Jahresrückblick auf 2024. Das Team wünscht schöne Feirtage!
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Vorschau auf die Ausstellung von Benjamin Burkard „SCHIMMERSCHWUND“ im Mannheimer Kunstverein
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Rainer Zerback – AUSSENLAND: Einführung von Dr. Kerstin Stremmel (Vernissage am 12. Mai 2024)
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Ausstellungseröffnung „Kontrast“ mit Christoph Niemann
Bei der Vermittlung unserer Ausstellungen spielt das Medium Katalog immer noch eine ganz wesentliche Rolle. Nach Möglichkeit suchen wir jede Ausstellung mit einem repräsentativen Katalog zu begleiten, getreu dem alten Motto „Die Ausstellung vergeht – der Katalog besteht“. Die Ausstellungskataloge sind Dokumentation unseres kulturellen Engagements und bieten die Möglichkeit zur Erinnerung des Gesehenen und Erlebten.
Sie interessieren sich für zeitgenössische Kunst und möchten über aktuelle Entwicklungen in der Kunstszene auf dem Laufenden gehalten werden? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle! Als Mitglied fördern Sie durch Ihren Mitgliedsbeitrag nachhaltig zeitgenössisches Kunstschaffen.
Exklusiv für seine Mitglieder veranstalten der Mannheimer Kunstverein in Kooperation mit dem Förderkreis für die Kunsthalle Mannheim erlebnisreiche Kunstreisen zu aktuellen Kulturveranstaltungen.
Mit Ihrer Anmeldung zum Newsletter erhalten Sie spannende Einblicke, Neuigkeiten und Veranstaltungen im Mannheimer Kunstverein.
Mannheimer Kunstverein e.V.
Augustaanlage 58
68165 Mannheim
Montag: geschlossen
Dienstag-Sonntag: 12 Uhr – 17 Uhr
Mittwoch: 14 Uhr – 19 Uhr
Die Öffnungszeiten können zwischen den Ausstellungen abweichen.
website konzeption, design, umsetzung
Christian Fernandez / one-experience
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Am Hauptbahnhof ankommend nehmen Sie auf dem Vorplatz die Buslinie 63 Richtung Pfalzplatz. Ausstieg ist die Haltestelle Kunstverein. Diese befindet sich direkt vor unserem Haus.
Von der Autobahn kommend aus Richtung Karlsruhe, Heidelberg oder Frankfurt nehmen Sie die Ausfahrt Mannheim-Mitte. Am Autobahnende befindet sich rechts eines oktogonalen Baus (Planetarium) eine Ampelanlage. Sie fahren geradeaus weiter in die Augustaanlage. Nach ca. 150 m sehen Sie links auf dem Mittelstreifen eine große weiß-graue Röhrenplastik. Hinter dieser biegen Sie links ab und befinden sich direkt rechts des Kunstvereins, ein kubischer Pavillon mit einer Eisenplastik vor der Fassade.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.
Hausrecht
Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.
Besucherinnen und Besucher des MKV
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.
Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.
Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.
Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Fotografieren und Filmen
Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender
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