Unser Selbstverständnis

Der Mannheimer Kunstverein e.V. versteht sich als Forum für die Beschäftigung mit Werken zeitgenössischen künstlerischen Schaffens. Wir ergänzen damit die Programme von Museen und Galerien, die ihre jeweils spezifischen Aufträge haben und individuelle Aufgaben wahrnehmen. Die von diesen Institutionen repräsentierten Tendenzen des nationalen und internationalen Kunstgeschehens und des Kunstmarktes werden durch den Mannheimer Kunstverein e.V. komplettiert.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. verfolgt ein eigenständiges und allein von ihm in der Auswahl zu verantwortendes Veranstaltungskonzept, das bewusst zeitgenössisches künstlerisches Schaffen in allen seiner Erscheinungsformen in das Zentrum seiner Aktivitäten rückt. Er will damit Kunstinteressierten die Möglichkeit bieten, ein künstlerisches Programm zu erleben, dessen Kontinuität aus Innovation besteht. Er eröffnet Künstler*innen die Chance, jenseits des etablierten Kunstbetriebs individuelle Positionen zu präsentieren und einem breiten Publikum darzustellen. Der Mannheimer Kunstverein e.V. versteht sich seit seiner Gründung im Jahre 1833 als unvoreingenommene Vermittlungsinstanz zwischen Künstler*innen und Publikum.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen oder geldwerten Leistungen aus Mitteln des Vereins beziehungsweise durch den Verein. Im Mannheimer Kunstverein e.V. darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd, sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. Alle gewählten Inhaber*innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. ist eine unabhängige Kulturinstitution, bei der die Kunstfreiheit unter besonderem Schutz steht. Die inhaltliche Arbeit des Kunstvereins obliegt für Projekte und Ausstellungen einzig den kuratorisch Verantwortlichen.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. ist parteipolitisch neutral. Mit seiner Kulturarbeit leistet der Mannheimer Kunstverein e.V. einen positiven Beitrag für Gesellschaft, Kultur und Kunst. Dies beinhaltet hohe Standards und ethische Ansprüche im Vereinsleben nach innen und nach außen, den Respekt vor den Menschenrechten, den Respekt vor der Kunstfreiheit, die Unterstützung von sozialen Organisationen und den verantwortungsvollen Umgang mit Haftungsrisiken des Vereins.

Wir stellen Beschäftigte ein und behandeln und befördern sie aufgrund ihrer Qualifikationen und Verdienste diskriminierungsfrei ohne Rücksicht auf ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Identität oder Alter. Wir achten auf die Gleichbehandlung unserer Beschäftigten und Mitglieder und werden niemanden willkürlich und ohne sachlichen Grund von Veranstaltungen unseres Vereins ausschließen. Wir streben sichere und humane Arbeitsbedingungen an. Wir dulden weder sexuelle Belästigung noch beleidigendes Verhalten. Wir dulden keine illegalen Suchtmittel und keinen Missbrauch von Alkohol während der Arbeitszeit sowie im Rahmen von Veranstaltungen. 

Der Mannheimer Kunstverein e.V. geht keine Vertragsbeziehungen ein und strebt keine Projekte an, die offenkundig dem Interesse des MKV im Ergebnis schaden. Dies schließt insbesondere auch Reputationsschäden durch die Zusammenarbeit mit Dritten ein, die Verstöße gegen Menschenrechte unterstützen oder sich an solchen beteiligen oder die gesetzlichen Verpflichtungen zum Mindestlohn oder zur Sozialversicherung nicht einhalten oder die bereits dargelegten Grundsätze verletzen oder die andere diskriminieren im Hinblick auf ethnische Herkunft, Weltanschauung, Religion, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Identität oder Alter.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. behandelt sämtliche Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene sowie personenbeziehbare Daten unseres Vereins, seiner Mitglieder und Fördermitglieder, seiner Vertragspartner*innen, Förder*innen und anderer mit uns zusammenarbeitenden natürlichen oder juristischen Personen vertraulich. Wir sind dem Schutz der Daten von Mitgliedern, Vertragspartner*innen und Beschäftigten gemäß den in Deutschland und Europa anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum persönlichen Vorteil von Mitgliedern des Vereins, von Mitgliedern des Vorstands oder Mitarbeiter*innen genutzt werden.

Der Vorstand des Vereins überwacht die Vereinstätigkeit und achtet auch darauf, dass Interessenskollisionen jeglicher Art vermieden werden. Der Verein achtet auf die Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere die Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen sowie auf die gesetzeskonforme steuerliche Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Förder- und Mitgliedsbeiträgen.

Der Mannheimer Kunstverein e.V. wird keine persönlichen oder familiären Interessenskonflikte auf entscheidungserheblicher Ebene des Vereins akzeptieren, die im Widerspruch zu den in Deutschland und Europa anwendbaren Gesetzen oder diesem Verhaltenskodex stehen.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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