KULTUR_LESEN

Was heißt es, Kultur zu lesen? Die Lesung ist eine der ältesten Form der Kulturvermittlung. Mit Blick auf die unterschiedlichen Orte und Institutionen wird deutlich, wie vielfältig unsere Lesungslandschaft heute geworden ist. Mit KULTUR_LESEN hat der Mannheimer Kunstverein in Kooperation mit der Thalia Buchhandlung aus dieser Tradition heraus ein neues, ungewöhnliches Format kreiert und bereichert die Lesungslandschaft in Mannheim. Das Ziel von KULTUR_LESEN ist es, ein möglichst breites und vielfältiges Spektrum anspruchsvoller Beiträge zu Themen rund um die Kunst einem interessierten Publikum vorzustellen und zu diskutieren.

Buchcover - Jakob Schwerdtfeger Ich sehe was, was Du nicht siehst, und das ist Kunst

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6. Dezember 2023
Jakob Schwerdtfeger
Ich sehe was, was Du nicht siehst, und das ist Kunst
Buchcover- Göttinnen und Fußabtreter, Gropp Picasso

Lesung_11

8. November 2023
Rose-Maria Gropp
Göttinnen und Fußabstreifer
Die Frauen und Picasso
Plakat: Kann ich das auch?_KULTUR_LESEN10

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30. November 2022
Kolja Reichert
Kann ich das auch?
50 Fragen an die Kunst
Plakat: Auto Korrektur_KULTUR_LESEN9

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2. November 2022
Katja Diehl
Auto Korrektur
Mobilität für eine lebenswerte Welt
Plakat: Mutig und stark alles erwarten_KULTUR_LESEN8

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20. Juli 2022
Magret Greiner
Mutig und stark alles erwarten
Elisabeth Erdmann-Macke. Leben für die Kunst
Plakat: Walter Gropius_KULTUR_LESEN7

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13. November 2019
Bernd Polster
Walter Gropius
Der Architekt seines Ruhms
Plakat: Millionär in der DDR_KULTUR_LESEN5

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9. Oktober 2019
Christopher Nehring
Millionär in der DDR
Die deutsch-deutsche Geschichte des Kunstmillionärs Siegfried Kath
Plakat: Der glückliche Kunsträuber_KULTUR_LESEN4

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8. Mai 2019
Roland Kaiser
Der glückliche Kunsträuber
Das Leben des Vivant Denon
Plakat: Das Europa der Könige_ KULTUR_LESEN3

Lesung_03

22. November 2018
Leonhard Horowski
Das Europa der Könige
Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts
Plakat: Was kann und darf Kunst? Aus der Reihe KULTUR_LESEN

Lesung_02

15. November 2018
Dagmar Fenner
Was kann und darf Kunst
Ein ethischer Grundriss
Plakat: Ist das Kunst oder kann das weg? , aus der Reihe KULTUR_LESEN

Lesung_01

10. Oktober 2018
Christian Saehrendt
Ist das Kunst oder kann das weg
Vom wahren Wert der Kunst

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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