Historie des Kunstvereins

DAS AUSSTELLUNGSGEBÄUDE DES MANNHEIMER KUNSTVEREINS VON THEO PABST, 1964-1966 REGINA STEPHAN

Kunsthalle Darmstadt, Hauptansicht zur Rheinstraße, 1957
Es war der luzide, klare Bau des Darmstädter Kunstvereins, den Theo Pabst 1957 nach einem gewonnenen Wettbewerb vollendet hatte, der den Anstoß gab, ihn auch mit der Planung und dem Bau des Mannheimer Pendants zu beauftragen. Der Darmstädter Bau öffnet sich in einer die Gesamthöhe des Baus erreichenden Glasfront zur Rheinstraße, der von Westen mitten ins Herz van Darmstadt führenden Haupteinfallsstraße. Eine große Linde verschattete den weiten Vorplatz zwischen der damals noch vergleichsweise ruhigen Rheinstraße und der Kunsthalle. Schwellenangst konnte und sollte nicht aufkommen, die Kunsthalle ein “Schaufenster der Kunst van einladender Offenheit“ sein. Dabei war der Bau städtebaulich bestens in die für den Wiederaufbau entwickelte Idee eines von Großbauten gebildeten neuen Stadttores integriert, unterschied sich lediglich in der Materialität von den anderen Bauten der Platzumrandung. Das Relikt des Mollerschen Rheintores behielt Pabst bei, es war Erinnerung an das alte Darmstadt und den Vorgängerbau in einem. Hierin zeigte sich, wie stets in seinem Werk, seine Empfindsamkeit für die Geschichte und ihre Spuren ebenso wie die Fähigkeit, Bauten in den städtebaulichen Zusammenhang zu integrieren, ohne jedoch ihre Modernität in Gestaltung, Konstruktion und Materialität zu leugnen. Dies hatte er bei Theodor Fischer gelernt, der in seiner Lehre an der TH München auf eine gute städtebauliche Integration der Bauten größten Wert legte.
Genau diese Aspekte zeichnen auch den so ganz anders aussehenden Bau des Ausstellungsgebäudes des Mannheimer Kunstvereins aus, der durch die Zerstörung der ursprünglichen Ausstellungsräume in der ehemaligen Klosterschule in L1,1 am 5./6. September1943 notwendig geworden war. Ersatzweise erhielt der im September 1950 neu gegründete Verein zwei Räume im Erdgeschoss des Mannheimer Schlosses, wo er im November 1950 auch die erste Ausstellung nach dem Krieg veranstalten konnte.
Kunsthalle Darmstadt, Hauptansicht zur Rheinstraße, 1957
Modell des Ausstellungsgebäudes 1961
Erst 1961 gelang es dem Kunstverein unter seinem Vorsitzenden Wilhelm Bergdolt, den Neubau eines eigenen Ausstellungshauses zu initiieren. Laut Aktenvorlage vom 4.12.1961 beschäftigte sich die erste große Besprechung mit der Standortfrage, den Finanzmitteln der Stadt und der Architektenklärung. „Die Gesamtplanung sowie die künstlerische Oberleitung wurden von Prof. Pabst entworfen. Außerdem wurden Massen- und Kostenberechnung, Technische Oberleitung und Örtliche Bauleitung von dem Hochbauamt der Stadt Mannheim übertragen.“ Anfangs hatte die Stadtverwaltung empfohlen, die Ausstellungshalle im Quadrat D5 zu bauen. Dazu hatte Pabst schon zwei Entwürfe mit Modell gefertigt. Kritik von den Stadtplanern und Argumente von Pabst selbst führten dann aber dazu, dass das Gebäude an einem anderen Ort errichtet werden sollte. Die Entscheidung fiel zu Gunsten des Carl-Reiss-Platzes, der verkehrsgünstig an die Augustaanlage anschließt, der West-Ost-Hauptverkehrsachse Mannheims. Die städtebauliche Situation war damit auf einmal direkt vergleichbar zur Darmstädter Situation geworden und so erstaunt die von Pabst gewählte, so anders geartete architektonische Lösung auf den ersten Blick sehr. Bei näherer Betrachtung fügt sich der Mannheimer Bau jedoch überaus klar ins Pabstsche Oeuvre.
Grundriss Erdgeschoss Mannheimer Kunstverein
Sein neuer Entwurf zeigt einen lang gestreckten Komplex parallel der Augustaanlage aus einer 
 lediglich durch zwei schmucklose Toranlagen und ein quadratisches kleines Fenster 
 unterbrochenen, mit großen Waschbetonplatten verkleideten Mauer, hinter der sich ein mit 
 Kupferblech verkleideter, gleichfalls geschlossener, kubischer Bau erhebt. Ein durchgehendes 
 niedriges Fensterband umzieht den gesamten Kubus genau an der Stelle, an der er über der 
 Waschbetonwand emporsteigt. Es wird als Lichtband empfunden und erweckt den Eindruck, als 
 ob der Kubus über dem Unterbau schwebe. Drei Fahnenmasten, auf der Straßenseite vor dem 
 Skulpturenhof platziert, ponderieren optisch den kupfernen Kubus.
Rückwärtige Ansicht des Ausstellungsgebäudes, o. D./ca. 1966
Durch diesen im Verhältnis zur Darmstädter Kunsthalle komplementären Entwurf reagierte Pabst auf 
 die veränderte Verkehrssituation. Das Dogma der ,,autogerechten Stadt“, so der Titel des viel gelesenen 
 Buches von Hans Bernhard Reichow von 1959, führte in den 1960er Jahren zu einem Unterordnen der 
 Stadt unter die Bedürfnisse des Verkehrs, und der wachsende Wohlstand zu einem enormen Anwachsen 
 des Individualverkehrs. Die nahezu vollständig geschlossene Fassade sollte den Lärm der Straße von 
 den Ausstellungsräumen -von der Ausstellungshalle ebenso wie von dem Skulpturenhof – fernhalten. 
 Pabst konzipierte eine Art ,,Hortus conclusus“ für die Kunst, einen Ruheraum, in den man sich aus dem 
 Lärm und dem Schmutz der Straße zurückziehen kann. Konsequenterweise platzierte er den Komplex 
 15m hinter die Gehsteigkante der Augustaanlage und somit mit großzügigem Abstand zum Verkehr. 
 Zugleich profitierte auch der sich im Rücken der Ausstellungshalle anschließende begrünte Carl-Reißs-
 Platz von der Abschottung des Verkehrslärms durch den lang gestreckten Riegel der Ausstellungshalle: 
 Ihre architektonische und städtebauliche Konzeption verbesserte deutlich die Nutzbarkeit der 
 Parkanlage durch die Anwohner.
So geschlossen sich der Baukomplex nach außen gibt, so licht und offen zeigt er sich im Inneren: Der Skulpturenhof wird vom Foyer durch eine raumhohe Glaswand getrennt, das Foyer selbst durch kleine Glaskuppeln belichtet. Schließlich erfüllt das Lichtband im Kubus den Innenraum üppig mit Tageslicht und wird dabei unterstützt durch die künstliche Beleuchtung oberhalb der inneren armierten Strukturglasdecke der Ausstellungshalle, die die Illusion erweckt, man wäre immer unter Tageslicht.
Hauptansicht des Ausstellungsgebäudes mit Halle links, Fenster der Pförtnerloge und Haupteingang, um 1967 
Ausstellungssaal mit umlaufender Empore
Die Bauarbeiten begannen im Herbst 1964, der Rohbau stand im Juni 1965, die Einweihung fand im September 1966 statt. Konstruktiv besteht der Bau aus ,,zwei Hauptteilen, einer erdgeschossigen Massivbauanlage mit Massivdecke und einem vom Erdgeschoss konstruktiv unabhängigen Galeriebau in Stahlskelettbauweise, wobei die umlaufende Galerie an den Deckenbindern aufgehängt ist. Die unabhängige Beweglichkeit der beidenKonstruktionsbauweisen wird durch selbstständige Fundamente und durch entsprechende Anordnung des Fensterbandes gesichert.“ Das Gebäude bietet auf 245 qm Grundfläche 450Quadratmeter Nutzfläche und 106 Laufmeter Hängefläche (ohne Stellwände).   Der Bildhauer Gerhard Marcks äußerte sich 1969 geradezu begeistert darüber, wie schön die Räume seien und wie gut Plastiken darin ausgestellt werden konnten. Auch die Beleuchtungssituation gefiel ihm sehr. Diesem Urteil ist bis heute nichts hinzuzufügen: Der Bau funktioniert als ein sich vollständig zurücknehmendes Gebäude, das der Kunst den ruhigen und neutralen Raum bietet, den sie benötigt, um sich zu entfalten.   Der Beitrag der Kunst- und Architekturhistorikerin Prof. Regina Stephan (Hochschule Mainz), wurde 2008 in der Festschrift „175 Jahre Mannheimer Kunstverein“ publiziert.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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