Kooperationen

Führungen in Gebärdensprache

In Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gehörlosen BW, dem Gehörlosenverein Mannheim 1891 e.V., der Abendakademie Mannheim und der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Mannheim veranstalten wir zu unserer Ausstellungen in Gebärdensprache verdolmetschte Führungen, parallel unterstützt durch eine FM-Anlage für Cochlea-Implantat-Träger.

Kultur_Lesen

Eine ebenso erfolgreiche wie einzigartige Lesereihe in Kooperation mit der Buchhandlung Thalia. Vor allem dann, wenn die eingeladenen Autoren das erste Mal in Mannheim sind. Was heißt es Kultur zu lesen? Die Lesung ist eine der ältesten Form der Kulturvermittlung. Mit Blick auf die unterschiedlichen Orte und Institutionen wird deutlich, wie vielfältig unsere Lesungslandschaft heute geworden ist. Mit KULTUR_LESEN hat der Mannheimer Kunstverein aus seiner Tradition heraus Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe heraus ein neues, ungewöhnliches Format kreiert.

Liselotte Gymnasium

Vorbereitend auf das Schwerpunktthema Material, Form, Raum im Abitur erkunden die 10. Klassen unserer unmittelbaren Nachbarn im Kunstunterricht das 1966 eröffnete Ausstellungspavillon des Mannheimer Kunstvereins fotodokumentarisch, zeichnend und in ausschnitthaften Modellbauten. Die Kooperation ist ein Langzeitprojekt. Arbeitsergebnisse der Schülerinnen und Schüler werden jeweils in einer abschließenden Ausstellung im Foyer Eltern, Mitschülern und Besuchern vorgestellt.

Schülerpraktika - BOGY Mannheim & Pflichtpraktika für Studierende

Regelmäßig geben wir Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit im Rahmen eines schulischen Orientierungspraktikums berufliche und betriebliche Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Studierende erhalten die Möglichkeit ihr Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studium bei uns absolvieren zu können.

Kulturparkett Rhein-Neckar

Der Mannheimer Kunstverein bietet allen Kulturpassinhaberinnen und inhabern freien Eintritt. Einfach den Kulturpass vorzeigen und die Ausstellung besuchen. Jeden Sonntag um 15 Uhr gibt es außerdem Führungen durch die Ausstellung, die für Kulturpassinhaberinnen und -inhaber kostenfrei sind.

Kultur Asta Universität Mannheim

Der AStA der Universität Mannheim kümmert sich neben der Hochschulpolitik ebenfalls um die kulturellen Belange der Studierenden. Im Rahmen der Kooperation mit dem Kulturreferat sind die Studierenden immer gern gesehene Gäste bei Veranstaltungen (Führungen, Lesungen, Vorträge) im Haus des Mannheimer Kunstvereins e.V. bei freiem Eintritt.

Museums-pass-Musées

Der Museums-PASS-Musées ist eine Eintrittskarte für 345 Museen, Schlösser und Gärten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Eine lohnende Investition für alle Kulturliebhaber. Der Mannheimer Kunstverein e.V. ist Teil der großen Familie von Kulturstandorten, die kostenlosen Eintritt zu den jeweils aktuellen Ausstellungen anbieten. Ebenfalls kann man bei uns den Museumspass erwerben bzw. verlängern lassen.

Förderkreis für die Kunsthalle Mannheim e.V.

Wie der Mannheimer Kunstverein e.V. ist der Förderkreis für die Kunsthalle Mannheim e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Arbeit der Kunsthalle zu fördern. Der Förderkreis für die Kunsthalle e.V. und der Mannheimer Kunstverein e.V. kooperieren bei ihren Kunstreisen, die für alle Mitglieder gemeinsam angeboten werde.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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