Am 6.Oktober 2023 feierte der Mannheim Kunstverein seinen 190. Geburtstag. Der MKV ist einer der traditionsreichsten Kunstvereine Deutschlands.
1833 gegründet, bezog der MKV 1966 ein eigens von der Stadt Mannheim errichtetes Gebäude an der Augustaanlage. Der markante Bau wurde von dem Darmstädter Architekt Theo Pabst entworfen. Das Gebäude umfasst eine Ausstellungsfläche von 450 qm, einen Skulpturenhof und die Geschäftsstelle des Vereins.
Vorwiegend aktuelle Kunst aller Sparten und Richtungen bilden das Ausstellungsprogramm, dazu kommen Ausstellungen etablierter Kunst und Sonderveranstaltungen, wie unsere Kultur_Lesen Reihe, Führungen in Gebärdensprache, Vorträge und Führungen.
Mit derzeit rund 700 Mitgliedern ist der Mannheimer Kunstverein die älteste Kulturvermittlungsinstitution in Mannheim.
Getragen wird der MKV von seinen Mitgliedern, der Unterstützung der Stadt Mannheim und des Landes Baden-Württemberg sowie privaten Spenden.
Vertretungsberechtigter Vorstand:
1. Vorsitzender: Dr. Friedrich W. Kasten
2. Vorsitzender Alexandre Goffin, M.A.
Kim Behm
Jürgen Bichelmeier
Christian Fernandez
Prof. Dr. Markus Haass
Andrea Kasten (Schatzmeisterin)
Jeff Stephan Klotz von Eckartsberg
Lutz Wagner
Ehrenmitglieder:
Wolf Heinecke †
Alexandre Goffin
Dr. Friedrich W. Kasten
Léonie Koch, M.A.
Dr. Martin Stather
MITARBEITENDE
Isabel Casiano
Anastasiia Kaskina
Dirk Martin
Niklas Schneider
1997 Katja Kurbjuweit
1999 Johannes Hüppi
2001 Tamara Grcic
2003 Vroni Schwegler
2005 Jürgen Schön
2007 Bénédicte Peyrat
2009 Serena Amrein
2011 Stephen Craig
2013 Nina Wallentin
2015 Sebastian Schrader
2017 Kalin Lindena
Im Andenken an seinen Gründungspräsidenten Carl Freiherr von Stockhorn verleiht der Mannheimer Kunstverein Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der zeitgenössischen Kunst und um den Verein in besonderem Maße verdient gemacht haben, die Freiherr von Stockhorn Medaille.
Dr. Eva Jahn-Fehsenbecker
November 1988
Dr. Herbert Zapp
August 1989
Wolfgang von Gropper
März 1992
Heinrich Vetter
Juni 1997
Marli Hoppe-Ritter
August 2006
Peter Künzler
Juni 2010
Dr. Rainer Preusche
September 2013
Prof. Dr. Markus Haass
Oktober 2019
Karen Speyerer
Juni 2024
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Mannheimer Kunstverein e.V.
Augustaanlage 58
68165 Mannheim
Montag: geschlossen
Dienstag-Sonntag: 12 Uhr – 17 Uhr
Mittwoch: 14 Uhr – 19 Uhr
Die Öffnungszeiten können zwischen den Ausstellungen abweichen.
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Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.
Hausrecht
Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.
Besucherinnen und Besucher des MKV
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.
Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.
Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.
Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Fotografieren und Filmen
Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender
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