Bunu Dhungana (Kathmandu), Rita Martin (Heidelberg), Salma Abedin Prithi (Dhaka) und Jaana Rau (Basel) − die 4 Women, die vom 4.Oktober – 22.November 2020 ihre Arbeiten im Mannheimer Kunstverein gezeigt haben, nutzen ihre Kunstpraxis um sich mit Geschlechterrollen, beeinflusst durch Faktoren wie Sexualität, Klasse, Kaste, Nationalität, Ethnizität und Religion auseinanderzusetzen, diese zu hinterfragen und zu reflektieren. Die 4 Künstlerinnen haben ihre Erfahrungen in unterschiedlichen geographischen und soziokulturellen Kontexten gemacht und sie verwenden vielseitige Medien (Fotografie, Performance, Zeichnung, Audio und Video). Aus ihren einzigartigen Ausdruckweisen ergaben sich in der Ausstellung vielfältige Rhythmen, die sich zwischen Poesie, leichtem Humor und scharfem sozio-politischen Kommentar bewegten.
Bunu Dhungana (Kathmandu), Rita Martin (Heidelberg), Salma Abedin Prithi (Dhaka) and Jaana Rau (Basel) − the 4 women who showed their work at the Mannheimer Kunstverein from October 4th – November 22nd 2020 − use their art practice to address, question and reflect on gender roles influenced by factors such as sexuality, class, caste, nationality, ethnicity and religion. The 4 artists each have made their experiences in different geographical and socio-cultural contexts and they use various mediums (photography, performance, drawing, audio and video). Their unique modes of expression gave rise to diverse rhythms in the exhibition that moved between poetry, light humor, and sharp socio-political commentary.
CONFRONTATIONS 2017/2020
Fotografie, Audioinstallation, Text, Postkarten
Bunu Dhungana nutzt Fotografie als Medium, um die Welt um sie herum zu erforschen und zu hinterfragen. In Confrontations kombiniert sie Fotografien, Text- und Videomaterial, um ihr Selbstverständnis als Frau, Schwester, Cousine und vor allem als Tochter zu erforschen. Durch ihre Arbeit sagt sie Dinge, die sie nicht sagen soll, indem sie sichtbar macht, was unter Verschluss bleiben soll. Sie benutzt die Farben Rot und Weiß, um zu hinterfragen, was es bedeutet, eine Frau in ihrer Gesellschaft zu sein. Die Farbe Rot ist für das Leben einer nepalesischen Frau von großer Bedeutung: Sie zeigt den Familienstand an, symbolisiert Glück, Sexualität, Fruchtbarkeit und Leben. Die Farbe Weiß wird verwendet, um die Reinheit, Verwundbarkeit und Zerbrechlichkeit einer Frau als unverdorbene Trägerin patriarchalischer Ehre zu symbolisieren. Confrontations untersucht die Beziehung der Künstlerin zu ihrer Mutter.
Bunu Dhungana uses photography as a medium to explore and question the world around her. In Confrontations, she combines photographs, text, and video footage to explore her sense of self as a woman, a sister, a cousin, and most importantly, a daughter. Through her work, she says things she shouldn’t, making visible what should remain under wraps. She uses the colors red and white to question what it means to be a woman in her society. The color red is very important in the life of a Nepali woman: it indicates marital status, symbolizes happiness, sexuality, fertility and life. The color white is used to symbolize a woman’s purity, vulnerability, and fragility as an uncorrupted bearer of patriarchal honor. Confrontations explores the artist’s relationship with her mother.
For more information on Bunu Dhungana follow @bunudhungana on Instagram.
DAS MATTIAZZO ZIMMER 2017/2020
22 Fotos, Digitaldruck, je 20 x 30 cm
STRAI(GH)T SPACE 2013
Video DVD-PAL, 18:12 Min.
Rita Martin arbeitet mit Video, Performance und performativer Fotografie. Körper und Raum und die Arbeit mit dem Körper sind zentral. In „Das Mattiazzo Zimmer“ betritt die Künstlerin den seit Jahrzehnten unbenutzten Raum einer Frau. Was kann sie hier erfahren? Die Fotos entstanden in einer einzigen Sitzung analog mit Fernauslöser.
Im Video „strai(gh)t space“ sehen wir eine Gestalt und Linien, die ihre Aktivität immer wieder schneiden, den Raum bestimmen. Unterm Gitterwerk, parallel dazu, entlang, dagegen, halb verborgen, aus sich selbst heraus: eine Frau bei der Erforschung eines Raums mit dem Körper. Durch die Wahl der räumlichen Situation stellen sich Fragen nach Sehen, Nicht-Sehen, Gesehen-Werden – zu welchen Bedingungen?
„Das Material für die Video-Arbeit entstand innerhalb zweier Tage in einem offenen Prozess, blind gefilmt. Am Anfang steht meist ein Experimentieren, das Herantasten an eine Formulierung, von der ich noch nicht weiß, wie sie aussieht. Durch langsames Entfalten, Geschehen-Lassen, manchmal auch durch Erschöpfung entwickelt sich Neues. Im Anschluss wird das gefundene Material in Beziehung gesetzt, nach einer Verbindung gesucht. Nachgefilmt wird nicht, zu sehr unterscheiden sich Stimmung und Körpergefühl an einem späteren Tag, wenn der Prozess beendet ist.“ (RM).
Rita Martin works with video, performance and performative photography. Body and space and the work with the body are central. In „The Mattiazzo Room“ the artist enters a woman’s room that has been unused for decades. What can she experience here? The photos were taken in a single session analog with remote control air release.
In the video „strai(gh)t space“ we see a figure and lines repeatedly intersecting its activity, defining the space. Under the lattice-work, parallel to it, along it, against it, half hidden, out of herself: a woman exploring a space with her body. Through the choice of the spatial situation, questions arise about seeing, not seeing, being seen – on what terms?
„The material for the video work was created within two days in an open process, filmed blind. At the beginning there is usually experimentation, an approaching to a formulation that I don’t know yet. Through slow unfolding, letting things happen, sometimes also through exhaustion, something new develops. Afterwards, the found material is put into relation, a connection is sought. There is no re-filming, the mood and the body feeling are too different on a later day, when the process is finished.“ (RM).
GLOOMY SUNDAY 2014 – fortlaufend
Fotografie, Video (↓See video_1, _2, _3)
Salma Abedin Prithi erforscht in ihrer Arbeit die Verletzlichkeit und den psychologischen Kampf der einfachen Menschen im heutigen Südasien. Die Arbeit an Gloomy Sunday begann 2014, nach einer langen Phase der Auseinandersetzung mit ihrer neuen Rolle als Ehefrau. In Gesprächen mit anderen Frauen wurde ihr klar, dass das starke Machtgefälle innerhalb der zugeschriebenen Geschlechterrollen weder auf den privaten Bereich der Familie noch auf ihre eigene persönliche Erfahrung beschränkt ist. Gloomy Sunday, der Titel inspiriert vom gleichnamigen Lied, ist das Ergebnis ihres Versuchs, diese Gefühle zu visualisieren. Prithi kombiniert bewusst glänzende, unechte und konstruierte Arrangements mit Verweisen auf Mythologie und Rituale, um die physischen und psychischen Belästigungen sichtbar zu machen, denen Frauen ausgesetzt sind. Auf diese Weise schafft sie eine Arbeit, die zwischen Poesie, leichtem Humor und ernsthaften gesellschaftspolitischen Kommentaren oszilliert.
Salma Abedin Prithi’s work explores the vulnerability and psychological struggle of ordinary people in contemporary South Asia. She began working on Gloomy Sunday in 2014, after a long period of reflection on her new role as a wife. In conversations with other women, she realized that the strong power imbalance within ascribed gender roles was not limited to the private realm of the family, nor to her own personal experience. Gloomy Sunday, the title inspired by the song of the same name, is the result of her attempt to visualize these feelings. Prithi deliberately combines shiny, fake, and contrived arrangements with references to mythology and ritual to make visible the physical and psychological harassment women face. In this way, she creates work that oscillates between poetry, light humor, and serious sociopolitical commentary.
For more information on Salma Abedin Prithi, visit https://salmaabedinprithi.wordpress.com/ or follow @salma_abedin_prithi on Instagram
FIGUR II 2017/18
Tusche und Pigmentstift auf Papier
FIGUR III 2017/18
Tusche und Pigmentstift auf Papier
ZWEI SCHWEBENDE 2017/18
Tusche und Pigmentstift auf Papier
RATLOSE FIGURENGRUPPE 2017/18
Tusche und Pigmentstift auf Papier
FIGUR MIT HÄNGENDEN HÄNDEN 2017/18
Tusche und Pigmentstift auf Papier
ANALYSE EINES BLICKES 2019
Rauminstallation, Öl auf 5 hängenden Papierbahnen
Jaana Rau arbeitet hauptsächlich in den Medien Zeichnung und Video. Mit ihren Arbeiten versucht sie Räume zu öffnen, in denen Selbstreflexion stattfinden kann. Der Körper ist dabei von großem Interesse für die Künstlerin, da sie ihn als etwas verwenden kann, mit dem sich jede*r identifizieren kann. Durch ihn versucht sie immer wieder sichtbar oder wahrnehmbar zu machen, was eigentlich nicht sichtbar ist. Anfänglich waren ihre Zeichnungen Lückenfüller*innen für die Zeit zwischen anderen Arbeiten. Aber allmählich wurden sie immer wichtiger und eigenständiger. Das zeigt sich auch in den Figuren selbst, die als androgyne Marionetten begannen − von unsichtbaren Fäden geführt, in Erwartungsnetze gehüllt und in bestimmten Rollen besetzt. Langsam lösen sie sich jedoch von dem, was erwartet oder erlaubt wird. Sie entwickeln ihre eigene Bewegung und entdecken ihren Körper als Mittel zum (Wieder-)Zugang zur Welt.
Jaana Rau works mainly in the media of drawing and video. With her works she tries to open spaces for self-reflection. The body is of great interest to the artist, because she can use it as something that everyone can identify with. Through it she continously tries to make things visible or perceptible that are actually not visible. Initially, her drawings filled the gaps between other works. But gradually they became more and more important and independent. This is also evident in the figures themselves, which began as androgynous puppets – guided by invisible strings, wrapped in webs of expectation and cast in specific roles. Slowly, however, they break away from what is expected or allowed. They develop their own movement and discover their body as a means to (re)access the world.
For more information on Jaana Rau follow @jaana_rau on Instagram.
Mannheimer Kunstverein e.V.
Augustaanlage 58
68165 Mannheim
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Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.
Hausrecht
Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.
Besucherinnen und Besucher des MKV
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.
Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.
Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.
Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Fotografieren und Filmen
Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender
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