07.06.26 -
 19.07.2026

TA TA ER LÜGT – Andi Fischer

In Fischers Œuvre nimmt die ermalte Welt eine zentrale Stellung ein, die sich durch die Darstellung von Menschen, Landschaften und Tieren auszeichnet, wobei die Tiere eine signifikante Rolle einnehmen. Mit Ölstiften appliziert der Künstler seine Figurationen auf die Leinwand. Auf den ersten Blick erscheint diese Vorgehensweise als kindlich naive Manier, die sich jedoch rasch als künstlerische Strategie entpuppt. So eröffnet sich dem Betrachter ein gänzlich anderer Zugang zu einer fabulösen Welt mit Raben, Schlangen, Krokodilen, Wölfen, Löwen, Delfinen, Rittern zu Pferd und Schwert, Flugzeugen und Fallschirmspringern. Konsequenterweise ist das Malen mit Oilsticks in der Regel eher ein Zeichnen denn ein Malen, Flächigkeit ist destotrotz nicht seltener in seinen Arbeiten anzutreffen. Die Gestaltung zeichnet sich durch eine unmittelbare und oft erfrischend unkomplizierte Leichtigkeit aus, die dem Betrachter einen unmittelbaren Zugang zur Malerei ermöglicht und erst nach und nach die tieferen Schichten preisgibt.

Es lässt sich festhalten, dass die Spontaneität des Ausdrucks in jedem Fall gegeben ist, unabhängig davon, ob der Betrachter in den Bildern kindliche Phantasie erkennt oder altehrwürdige, kunsthistorisch-mythologische Heroen wie Herakles oder den Drachentöter Georg. Für den Künstler ist nicht die tatsächliche Gestalt von Interesse, sondern die Idee einer Figur oder eines Tieres. Diese Idee konnte in der mittelalterlichen Kunst nur über vage Beschreibungen eines Phänotyps erschlossen werden und hat die Gestaltung des Künstlers maßgeblich geprägt. Das in beinahe allen Bildern als wichtiges Merkmal seiner Kunst herausgestellte stehen gelassene Weiß des Hintergrundes ist entscheidend für eine nicht dreidimensional gedachte Inszenierung.

Fischer ist in der Tat ein klassischer Geschichtenerzähler, der die Geschichten jedoch nicht in Form eines Storyboards, sondern in der Art eines Buchcovers präsentiert, das die Geschichte in einem Bild zusammenfasst. Andi Fischer weckt mit seiner Arbeit das Interesse der Betrachter:innen für die Erzählungen, die im Kontext seiner Werke entstehen.

Zur Ausstellung erscheint ein umfangreicher Katalog (Hardcover, 120 S., zahlreiche Abbildungen, Preis: 15.- Euro)

Andi Fischer
KAKADU ERBLICKT, 2025
Ölstift und Bleistift auf Leinwand, Künstlerrahmen
215 x 165 cm
Photo: Nick Ash
Courtesy: der Künstler und Sies + Höke, Düsseldorf

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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