14.07.19 -

 25.08.2019

Reagenz

Peter Aerschmann

Betritt man den Ausstellungsraum, wird  der Mannheimer Kunstverein zur Bühne eines eigenen Blicks auf unsere Realitäten, genauer: auf unsere Gegenwart. Peter Aerschmann rekonstruiert in seinen, am Computer generierten Filmen, zunächst scheinbar eine sichtbare Wirklichkeit. Seine Welten sind dezidiert künstlich und besitzen dennoch eine Schnittstelle zu unserem Alltag, da sie auf eigenen Fotografien oder Videoaufnahmen beruhen und sodann am Computer in eine virtuelle Welt hinüber transportiert und damit transformiert werden.
Als Reagenz wird in der Chemie ein Stoff bezeichnet, der beim Kontakt mit bestimmten anderen Stoffen eine spezifische Reaktion zeigt. Als Besucher der Ausstellung wird man zum Reagenz, das die Möglichkeit einer Veränderung statt eines bloßen Hinnehmens in sich trägt.

Veranstaltungen

Eröffnung – Reagenz

Sonntag, 14.07.2019
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09:34

Es sprechen:
Dr. Friedrich W. Kasten [Vorstand des MKV]
Dr. Roland Scotti  [Kurator Kunstmuseum Appenzell]

Workshop mit Peter Aerschmann – Reagenz

Samstag, 24.08.2019
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09:34

Anmeldung unter workshop@mannheimer-kunstverein.de

Peter Aerschmann gehört zu den wichtigsten Medienkünstlern der Schweiz. In seinen Arbeiten löst er Foto- und Filmaufnahmen aus dem Alltag heraus und konstruiert daraus zeitlose virtuelle Welten. Zum Ende seiner Ausstellung bietet er für die Mitglieder des Kunstvereins und alle Interessierten einen ganztägigen Workshop an. Dabei gibt er nicht nur einen Einblick in seine Arbeitsweise, sondern führt die Teilnehmenden gezielt in die dahintersteckende Technik ein. Unter seiner Anleitung können die Teilnehmenden selbst Videoarbeiten erstellen – hierzu ist das Mitbringen eines Notebooks, Tablets oder Smartphones notwendig, möglichst mit der Software „Adobe After Effects“ oder der App „Stop Motion“ bereits installiert. Eine Teilnahme ist jedoch auch ohne möglich.

Teilnahmegebühr 10 €
Infos zum Workshop und Anmeldung unter workshop@mannheimer-kunstverein.de
Anmeldung/Geldeingang bis einschließlich 19 August 2019

Führung mit Peter Aerschmann – Reagenz

Sonntag, 25.08.2019
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09:34

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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