29.09.19 -

 12.01.2020

Elfer raus!

Man schrieb das Jahr 1997, als das hochkarätig besetzte Kuratorium des Mannheimer Kunstvereins beschloss, einen Preis für junge Künstlerinnen und Künstler zu stiften, der in der Folge alle zwei Jahr vergeben werden sollte. Mit damals DM 10.000.- und einer Einzelausstellung im Kunstverein dotiert, ergab sich daraus über die Jahre ein wichtiger Kunstpreis in der Region, der den Zielen des Kunstvereins entspricht: die Förderung junger, aktueller Kunst.
Im vergangenen Jahr wurde entschieden, den Preis in der bisherigen Form so nicht weiter zu führen und neue Konzepte für die kommenden Jahre zu diskutieren. Zum Abschluss zeigt der Kunstverein Arbeiten aller elf bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger, um die Preisgeschichte zu dokumentieren und um sich beim Kuratorium des Kunstvereins für die langjährige, nachhaltige Förderung junger Kunst zu bedanken.

Kuratoriumspreisträger_innen 1997 — 2017
Katja Kurbjuweit
Johannes Hüppi
Tamara Grcic
Vroni Schwegler
Jürgen Schön
Bénédicte Peyrat
Serena Amrein
Stephen Craig
Nina Wallentin
Sebastian Schrader
Kalin Lindena

Veranstaltungen

Workshop mit Vroni Schwegler – Elfer raus!

Samstag, 07.12.2019
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01:02

Vroni Schwegler

Die Ausstellung Elfer Raus!, die vom 29 09 2019 – 12 01 2020 im Mannheimer Kunstverein zu sehen ist, zeigt Arbeiten aller 11 bisherigen Kuratoriumspreisträger_innen. Die ausgewählten Werke, die aus der Malerei, Plastik, Fotografie und Zeichnung stammen, lassen nachvollziehen, wie sich das Schaffen der Ausgezeichneten immer wieder auch auf andere Kunstpositionen bezieht. Künstler und Künstlerinnen eigenen sich Herangehens- und Sichtweisen an.

Nach einer kurzen Führung durch die Ausstellung sucht sich jede(r) Teilnehmer_in ein Werk aus und fertigt als Antwort darauf ein eigenes Stencil an. Am Ende entsteht durch die Zusammenführung aller entstanden Arbeiten eine Art subjektiver Ausstellungskatalog. Die Materialien (Papier, Cuttermesser, Sprühfarben) werden gestellt.

Anmeldung unter workshop@mannheimer-kunstverein.de­ bis einschließlich 27 November 2019

Teilnahmegebühr 10 €

Bei mehr als 10 Anmeldungen entscheidet das Los. Teilnahmebestätigungen werden am 28 November verschickt.

Gehörlosenführung – Elfer raus!

Mittwoch, 16.10.2019
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01:02

Eröffnung – Elfer raus!

Sonntag, 29.09.2019
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01:02

Es sprechen:
Regina Pfriem [Kuratoriumssprecherin]
Martin Stather [Ausstellungsleiter]

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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