23.11.25 -
 22.02.2026

I’ve never been afraid of beauty! Die Sammlung Dirk Lehr

Vor mehr als 35 Jahren legte der gebürtige Heidelberger Dirk Lehr den Grundstein für seine Sammlung. Noch als Schüler erstand er sein erstes Kunstwerk, was sich zu einer lebenslangen Leidenschaft entwickeln sollte. Er geht weder einem Konzept nach, was er für zu einengend empfindet, noch folgte er jemals Trends. Er lässt sich von seiner Neugier treiben, wer oder was ihm als nächstes begegnet. Lehr interessiert sich für Kontext und Geschichten. Das ist bis heute der Treibstoff, der ihn als Sammler antreibt. Berühmtheiten, wie Andy Warhol oder Robert Rauschenberg, nehmen bei ihm einen ebenso wichtigen Stellenwert ein, wie junge Künstlerinnen und Künstler. All das spiegelt seine Sammlung wider, die einen Bogen von den 1960er Jahren bis heute spannt. Der Titel der Ausstellung, und der sie begleitenden gleichnamigen Publikation, bringt seine grundsätzliche Haltung der Kunst gegenüber auf den Punkt. Nicht nur solche Kunst, die besonders spröde, sperrig oder experimentell daherkommt, ist für ihn gültige Kunst, was seiner Wahrnehmung nach aber von Teilen des Kunstbetriebes so gesehen wird. Das Verleugnen von Schönheit sei zu einer Art Kodex geworden. Für Lehr ist das mehr als befremdlich. Er selbst hatte noch nie ein Problem mit Schönheit, denn Kunst dürfe auch schön sein. Das hat für ihn auch nichts mit Dekoration zu tun, die ihn überhaupt nicht interessiert.

Lehr ist in der Kunstwelt nicht nur als Sammler zu Hause. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht hat er es mit den unterschiedlichsten Akteuren des Kunstbetriebs zu tun. Als Buchautor behandelt er Themen wie Copy Rights oder Cancel Culture, gibt Tipps für Künstlerinnen und Künstler oder für den Kunstkauf. Für die Financial Times Deutschland schrieb er jahrelang über den Kunstmarkt und in seinem Podcast spricht er über das aktuelle Geschehen im Kunstbetrieb.

Sein Weg führte ihn von Heidelberg über Düsseldorf, Mailand und Köln nach Berlin, wo er heute lebt. Dass just der Mannheimer Kunstverein seiner Sammlung eine Ausstellung widmet, hat für ihn eine besondere Bedeutung. Schließlich hat 1988 hier im Rhein-Neckar-Kreis alles angefangen.

Die Ausstellung wird von einem umfangreichen Katalog und zahlreichen Veranstaltungen des Publizisten Dirk Lehr zu den Themen Sammeln von Kunst – Kunstkauf, dem Verkaufen von Kunst, wie man sich als Kunstschaffender in einem fast übersehbaren Markt etablieren kann und das Phänomen der „Cancel Culture“ und die Gefahren, die davon ausgehen.

Veranstaltungen

Kunst kaufen, verkaufen, vererben

2026-02-22
 | 
15:00

Dirk Lehr und Dr. Friedrich W. Kasten im Gespräch

Leben und arbeiten als Künstler

2026-02-11
 | 
19:00

Dirk Lehr und der Künstler Christopher Winter

Let’s Talk about Art

2026-02-08
 | 
15:00

Rundgang durch die Ausstellung „Die Sammlung Dirk Lehr“ mit Dirk Martin M.A.

Die Schönheit des Sichtbaren und Unsichtbaren

2026-01-28
 | 
19:00

Dirk Lehr und die Künstlerin Birgit Jensen im Gespräch

Publikationen

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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