Gutscheine für Kunstliebhaber*innen

JAHRES-SCHNUPPER-MITGLIEDSCHAFT IM MANNHEIMER KUNSTVEREIN VERSCHENKEN

Machen Sie Partner*innen, Freund*innen oder Bekannten, Mitarbeitern oder einfach Mitmenschen, die Sie mögen, ein außergewöhnliches Geschenk, von dem sie über den Tag hinaus etwas haben.

Bei uns gibt es Gutscheine für eine Jahresmitgliedschaft im Mannheimer Kunstverein e.V. Ein Geschenk von dem die Beschenkten ein ganzes Jahr profitieren!

Machen Sie Bekannten, Freund*innen oder Partner*innen ein außergewöhnliches Geschenk, von dem sie über den Tag hinaus etwas haben.

Im Anschluss an den Bezahlvorgang erhalten Sie postalisch einen personalisierten Geschenkgutschein, der an der Kasse gegen einen Mitgliedsausweis einzulösen ist.

Als besonderes Willkommensgeschenk erhält die beschenkte Person beim erstmaligen Besuch des MKV einen Katalog der aktuellen Ausstellung.

 

Reguläre Mitgliedschaft
50 EUR

Einzelpersonen

Vergünstigte Mitgliedschaft
35 EUR

Senioren, freischaffende Künstler*innen, Auszubildende, Studierende etc.

Schenken sie ein Jahr Kunst

Ein Jahr Kunst in bester Gesellschaft! Hiermit erkläre ich den Beitritt zum Mannheimer Kunstverein e.V. für:


Daten des Schenkenden

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE84ZZZ00001119389
Die Mandatsreferenz wird vom Mannheimer Kunstverein e.V. ausgefüllt und Ihnen in ihrem Begrüßungsschreiben mitgeteilt. Ich ermächtige den Verein Mannheimer Kunstverein e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mannheimer Kunstverein e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die Mitgliedschaft läuft nur 12 Monate und endet danach.

Ja, Sie können die Mitgliedschaft vor Ablauf der 12 Monate verlängern. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran!

Wir versenden den Gutschein spätestens 5 Werktage nach ihrer Anmeldung per Post an Ihre angegebene Adresse.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Sie erreichen uns telefonisch unter 0621-402208. Alternativ könenen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten vorbei kommen.

Nein, muss man nicht. Die beschenke Person kann einfach von dem reichhaltigen Angebot des Mannheimer Kunstvereins profitieren.

Kunst braucht uns –
Wir brauchen die Kunst

Mit einer Mitgliedschaft ermöglichen Sie unser lokal wie international ausgerichtetes Ausstellungsprogramm, das wir als gemeinnütziger Verein seit 1966 in unseren Räumen am Carl-Reiss-Platz anbieten. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Tradition eines ehrenamtlichen Engagements für die Kunst, für das der Mannheimer Kunstverein seit seiner Gründung 1833 steht.

Als Mitglied erhalten Sie freien Eintritt zu unseren Ausstellungen und nach Möglichkeit reduzierten Eintritt zu unseren Sonderveranstaltungen wie Lesungen, Vorträge u.ä.. Ebenfalls erhalten Sie kostenfreien Eintritt in alle rund 340 Kunstvereine deutschlandweit, die Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADVK) sind.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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