11.02.24 - 28.04.2024

CHRISTOPH NIEMANN

KONTRAST

Christoph Niemann ist einer der renommiertesten deutschen Illustratoren, Grafikdesigner und Buchautor mit internationaler Ausstrahlung.

Niemanns Arbeiten zeichnen sich durch ihre Einfachheit aus. Seine Fähigkeit, komplexe Ideen auf eine einfache und pointierte Weise darzustellen, hat ihm weltweite Anerkennung eingebracht. Seine gezeichneten Kommentare über das Leben in unserer Zeit werden in zahlreichen renommierten Publikationen veröffentlicht, darunter die New York Times und The New Yorker. 

Christoph Niemann wird den Kunstverein in ein Gesamtkunstwerk verwandeln.

In Summe der Boden und Wandgestaltung, im Chor mit den grafischen Arbeiten, sieht man nicht nur, man spürt es vielmehr, dass Christoph Niemann den Raum als ganzheitliches architektonisches Wesen begreift, dem er, mit den gestalterischen Mitteln einer kreativen Intervention, eine ganz eigene Art der Raumdeutung hinzufügt, die den Ausstellungsraum in Gänze als gestaltbare Einheit erfahrbar macht.

Der Künstler verbindet die übliche Raum-, Wand-, Kunstwerk-Aufteilung zu einem umfassenden Raum-Erlebnis, das weder Anfang noch Ende hat.

Man betritt den Raum und ist im Kunstwerk, die Betrachtenden werden zum aktiven Teil eines Raumkonzepts, das je nach Standort wieder neu wahrnehmbar wird. Wenn man so will, ist die Ausstellung von Christoph Niemann auch eine Hommage an die Architektur des Mannheimer Kunstvereins, weil er den Raum weiterdenkt, als ihn womöglich seine Erbauer gedacht haben.

Vielleicht kann man seine Ausstellung aber auch als eine temporäre Vollendung der intendierten Möglichkeit von Präsentation betrachten, eine Vergegenwärtigung des Potenzials, das dem Raum seit seiner Erbauung innewohnt.

Veranstaltungen zur Ausstellung

VERNISSAGE CHRISTOPH NIEMANN – Kontrast

Sonntag, 11.02.2024
 | 
17:00

Aus der Reihe „Hintergedanken“ Künstlergespräch mit Christoph Niemann

Mittwoch, 27.03.2024
 | 
19:00

FINISSAGE CHRISTOPH NIEMANN – Kontrast

Sonntag, 28.04.2024
 | 
12:00

Talk the Line – Über die scheinbare Einfachheit der Linie – Vortrag Andreas Platthaus, Ffm. zum Werk von Christoph Niemann

Sonntag, 28.04.2024
 | 
15:00

Über Christoph Niemann

Christoph Niemann ist in Ludwigsburg aufgewachsen. Er studierte an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Im Jahr 1997 zog Niemann nach New York City. Elf Jahre später kehrte er mit Lisa Zeitz und drei Söhnen nach Deutschland zurück und lebt seither in Berlin.

Seine Arbeiten erschienen unter anderem auf den Titelseiten von The New Yorker, Atlantic Monthly, The New York Times Magazine und American Illustration. 

Seit 2008 schreibt und illustriert Niemann den Blog der New York Times Abstract City, der seit 2011 vom New York Times Magazine unter dem Titel Abstract Sunday verwaltet wird.

Christoph Niemann ist für seinen einzigartigen Stil und seine kreative Herangehensweise an visuelle Kommunikation bekannt. Die Verwendung klassischer grafischer Techniken wie Siebdruck, Linolschnitt, Letter Press, Tuschzeichnung, Aquarell, Fotoübermalungen für Illustrationen, Editorial Design, Comics und Animationen im analogen wie digitalen Bereich machen ihn zu einem gestalterischen Multitalent. 

Mit der ihm einzigartigen multimedialen Herangehensweise des grafischen Gestaltens zeigt er immer wieder, wie breit die Palette der Möglichkeiten ist, wenn es darum geht, etwas völlig Eigenes zu schaffen, ohne es zu kompliziert zu machen.

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Publikation zur Ausstellung

Jahr: 2024
Verlag: J.S. Klotz Verlagshaus
ISBN: 978-3-949763-71-7
Autoren: Dr. Friedrich W. Kasten
Preis: 15€ Regulär (zzgl. Porto)

Der Katalog zur Ausstellung ist im Kunstverein erhältlich.

Katalog Christoph Niemann - Kontrast

Impressionen

Videos zur ausstellung

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Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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