Einladung zum Sommerfest 2023
Zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, den 30. Juli 2023 ab 15 Uhr rund um die Finissage der Ausstellung „GUT HOLZ“ in ihrem Mannheimer Kunstverein.
Zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, den 30. Juli 2023 ab 15 Uhr rund um die Finissage der Ausstellung „GUT HOLZ“ in ihrem Mannheimer Kunstverein.
Sommerfest für Mitglieder und Gäste Der Mannheimer Kunstverein lädt zur Finissage von ‚Gut Holz‘ herzlich ein und zum jährlichen Sommerfest! Chill & Grill: Mit Leckereien
Holz ist ihr Element. Auch wenn andere künstlerische Techniken mehr den Mainstream im Kunstgeschehen dominieren – die figurative Holzbildhauerei ist und bleibt eine der traditionellen
Simone Lucas kreiert mystische und geheimnisvolle Bildwelten, die Erinnerungen und Assoziationen hervorrufen, mit der realen Welt jedoch nur wenig gemein haben. Die Protagonisten sind meist
Machen Sie Partnerinnen, Freundinnen oder Bekannten, Mitarbeitern oder einfach Mitmenschen, die Sie mögen, ein außergewöhnliches Geschenk, von dem Sie über den Tag hinaus etwas haben.
„VOR ORT – Fotografie im Rhein-Neckar-Dreieck“ ist eine ganz besondere Gruppenausstellung. Mannheim, als eine Stadt der Fotografie, besitzt eine einzigartige kulturelle Infrastruktur, die in den
Die art collection des Frankfurter Kunstsammler Tyrown Vincent stößt auch international auf immer mehr Aufmerksamkeit. Der Mannheimer Kunstverein zeigt erstmals eine Auswahl zeitgenössischer Kunst aus dem umfangreichen Kunstbestand des
Anfang der 1990er Jahre als „Schaufenster“ der vielgestaltigen Galerienszene in Mannheim initiiert, finden die Galerientage seit 1995 jährlich im Pavillon des Mannheimer Kunstvereins am Carl-Reiss-Platz
Die Fakultät Gestaltung an der Hochschule Mannheim plant, organisiert und realisiert das CAPTCHA Designfestival auch wieder 2022. Diese Tradition wurde im Jahr 2014 ins Leben
Sandro Kopp sucht unter Anwendung klassischer Maltechniken in seinen figurativen wie abstrahierenden Bildern nach neuen Ausdrucksmöglichkeiten für die menschliche Form und Gestalt. Der Mensch steht
Die Fakultät Gestaltung der Hochschule Mannheim bricht zum Mannheimer Kunstverein auf. Die jungen Designer der Fakultät für Gestaltung von der Hochschule Mannheim präsentieren neue Projekte
Bis zum 28.05.2022 bleibt der MKV wegen Ausstellungswechsel geschlossen. Bald gibt es mehr Infos! Gute Zeit bis dahin und bleiben Sie gesund.
17.05.22 – 24.05.22 Die Fakultät Gestaltung der Hochschule Mannheim bricht zum Mannheimer Kunstverein auf.Eröffnung: 17.05.22 von 18 – 20 Uhr Die jungen Designer der Fakultät
New York, Wien, Mailand, Paris. Die Großstädte der westlichen Welt sind das Arbeitsfeld des Fotografen Georg Glatzel. Hier findet er, was seine Kunst ausmacht; Gebäude,
Mittwoch – 6. April 2022 – 19 Uhr Der Verleger Bernhard Echte (Nimbus Verlag) und der Autor Dr. Christmut Präger im Gespräch über den ersten
Mannheimer Kunstverein e.V.
Augustaanlage 58
68165 Mannheim
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.
Hausrecht
Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.
Besucherinnen und Besucher des MKV
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.
Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.
Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.
Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.
Fotografieren und Filmen
Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender