24.02.19 -

 12.05.2019

Städtisches Werkzeug

Haus-Rucker-Co

In allen Haus-Rucker-Co Ausstellungen tauchen zwar immer wieder einzelne Objekte aus den verschiedenen Projekten auf, aber nie in so komprimierter Form wie in der Ausstellung im Mannheimer Kunstverein. 
In 15 Jahren haben wir uns mit dem öffentlichen Raum beschäftigt.

Beginnend mit Projekten der Provisorischen Architektur, die vorrangig die alltägliche Wahrnehmung irritieren bzw. korrigieren helfen. Die gebaute Stadt neu zu sehen – gerade wenn dies zeitlich begrenzt ist – hilft, sie zu akzeptieren oder zu korrigieren. Die späteren Arbeiten gehen spezifisch auf alle einzelnen Orte ein, für die sie gedacht waren. Neben der sehr persönlichen Erfahrung, die man durch das Benutzen der Objekte macht, helfen die Objekte, dem Ort etwas zurück zu geben, was er möglicherweise verloren hat: Identität.

Gastkuratorin
Hortense Pisano

Veranstaltungen

Finissage: Katalogvorstellung & Gesprächsrunde – Städtisches Werkzeug

Sonntag, 12.05.2019
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04:27

In früheren Ausstellungen waren einzelne Objekte der legendären Architekten-/Künstlergruppe Haus-Rucker-Co (gegr. 1967 in Wien) aus den verschiedenen Projekten zu sehen, aber nie in so komprimierter Form wie seit dem 24. Februar im Mannheimer Kunstverein. Erneut ist es die Wahrnehmung des städtischen Raumes, die Wahrnehmung der eigenen Situation im Stadtraum und dessen Korrektur, die im Fokus auch dieser Ausstellung steht. Vorgestellt werden verwirklichte und unverwirklichte Projekte in Modellen, Zeichnungen und eine Vielzahl an großformatigen Bildern.

Seit der documenta 5 (1972) und der documenta 6 (1977), auf denen Haus-Rucker-Co freiplastische Arbeiten und Projekte verwirklicht haben, ist die Gruppe weltberühmt. Für Mannheim haben sie den Diffuser entwickelt, eine raumgreifende Installation, die den Besucher in einen eigenen Raum im Raum eintauchen lässt. Die ausgewählten Projekte aus den vergangenen Jahrzehnten zeigen den unkonventionellen Ansatz der Gruppe, mit Architektur im urbanen Raum zu arbeiten. Gerade für die Stadt Mannheim, deren brach liegende Konversionsflächen eine stadtplanerische Herausforderung darstellt, gibt die Ausstellung Impulse für ein städtisches Bauen abseits der Konvention. Dies lädt zur Diskussion über die aktuelle Stadtentwicklung und die Frage nach der Kunst im öffentlichen Raum ein.

Im Anschluss an die Vorstellung des Katalogs, der eigens für die Ausstellung im Mannheimer Kunstverein herausgegeben wird, bitten die Kuratoren Hortense Pisano und Martin Starther zum Gespräch mit dem Architekten und Mitbegründer von Haus-Rucker-Co Günter Zamp Kelp, der Referentin für Baukultur (Stadt Mannheim) Tatjana Dürr und dem Mannheimer Bildhauer Philipp Morlock. Dieses Gespräch richtet die Aufmerksamkeit auf die verbleibenden Leerstellen u.a. der Stadt Mannheim: Was braucht unsere Stadt heute? Wie könnte unser urbanes Umfeld in Zukunft architektonisch lebensnaher und sinnvoll gestaltet werden? – Wie lassen sich die vorhandenen Zwischenräume sowie brach liegenden Flächen, insbesondere in der Stadt Mannheim, kulturell nutzen? Welche Lösungen haben Haus-Rucker-Co im Rahmen ihrer Projekte für den öffentlichen Raum bereits vorgestellt und wie schauen aktuelle Baukunstvisionen der Architekten aus?

Der Katalog HAUS-RUCKER-CO ─ Städtisches Werkzeug zeigt sowohl Bilder der aktuellen Ausstellung im MKV als auch Modelle aus dem Depot von Haus-Rucker-Co.

Mit Texten von Haus-Rucker-Co, Günter Zamp Kelp, und Dr. Martin Stather
Auflage: 500 Stück, erscheint 2019 im Verlag Das Wunderhorn, Heidelberg
ISBN 978-3-88423-616-1
Herausgeber: Hortense Pisano, Martin Stather
Preis: € 24,90 / €19,90 für Mitglieder des MKVs

Eröffnung – Städtisches Werkzeug

Sonntag, 24.02.2019
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04:27

Begleitprogramm – Städtisches Werkzeug

Freitag, 19.04.2024
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Haus-Rucker-Co – Städtisches Werkzeug

Sonntag, 24.03.2019 / 15 Uhr:
Kuratorenführung mit Hortense Pisano

Mittwoch, 27.03.2019 / 19 Uhr:
Hintergedanken-Künstlergespräch mit Manfred Ortner
Moderation: Hortense Pisano und Martin Stather

Sonntag, 14.04.2019 / 15 Uhr:
Kuratorenführung mit Martin Stather

Sonntag, 12.05.2019 / 16 Uhr:
Finissage-Künstlergespräch mit Günter Zamp Kelp und Katalogvorstellung

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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