19.07.20 -

 30.10.2020

Short Stories — Street Photography

Richard Bram

Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation finden derzeit keine öffentlichen Führungen statt. Wir organisieren aber gerne Führungen auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle des MKV

Tel.: 0621 402208
Mail: info@mannheimer-kunstverein.de

Der Begriff „Street Photography“ ist längst nicht mehr nur als Genrebegriff zu verstehen, es ist vielmehr eine Strategie fotografischen Handelns, die Teil des allgemeinen Kunstkanons geworden ist. Allzeit bereit, immer die Kamera zur Hand, wird die Straße zu seinem Studio, wie es der in den USA geborene und in London lebende Street-Fotograf Richard Bram (1952) von sich selbst sagt. Seine in aller Welt entstandenen Schnappschüsse nennt er „Short Stories“ oder manchmal auch „Very Short Stories“. Es sind in Fotografien verdichtete Geschichten, die das Leben erzählt. Manchmal ironisch bis heiter, manchmal von einer gewissen Tragik, aber nie respektlos, bewahrt Richard Bram bildhaft das, was vielleicht ohne ihn nie wahrgenommen worden wäre. Ein Schilderer des Moments also, der unbemerkt in das Leben der Menschen fotografisch hineintaucht und uns einlädt, ihn auf seine Reisen durch die Welt ein Stück weit zu begleiten.

Die Ausstellung präsentiert mehr als 60 Fotografien in Schwarz/Weiß und in Farbe von Richard Bram aus den letzten Jahren. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.

Hier gibt es Einblicke in die Ausstellung

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Veranstaltungen

Finissage – Short Stories

Donnerstag, 20.08.2020
 | 
16:02

Es spricht:
Dr. Friedrich W. Kasten (Vorstand des MKV)
Richard Bram wird anwesend sein.

Portfolio Review mit Richard Bram – Short Stories

Samstag, 29.08.2020
 | 
16:02

im Rahmen seiner Fotoausstellung „Short Stories“

Richard Bram hat sich freundlicherweise bereit erklärt im Rahmen seiner Ausstellung im MKV Portfolio Reviews abzuhalten. Seit Jahren gibt Richard Bram Portfolio Reviews und Lectures zum Thema Fotografie in aller Welt.

Dauer pro Teilnehmer:in ca. 20-30 Min
Frei für Mitglieder des MKV / Nichtmitglieder 70 €

HIER gibt es das Bewerbungsformular zum Download

Bitte schicken Sie uns das Bewerbungsformular ausgefüllt zusammen mit  sechs ihrer Fotomotive (jpg oder PDF) an info@mannheimer-kunstverein.de  – Betr. Portfolio Review – über die Sie mit dem Künstler sprechen wollen. Übersetzungshilfen sind vor Ort.

Die Verteilung der Zeitfenster erfolgt nach Eingang der Bewerbungen oder – für den Fall, dass es mehr als sechs Bewerbungen sind – im Losverfahren.  Ein Rechtsanspruch zur Teilnahme besteht nicht.

Führung in Gebärdensprache – Short Stories

Mittwoch, 26.08.2020
 | 
16:02

Unterstützt durch eine FM-Anlage für Cochlea-Implantat-Träger
In Zusammenarbeit mit dem Gehörlosenverein Mannheim 1911, der Abendakademie und der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Mannheim

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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